Allgemeine Verkaufsbedingungen der Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H.
A. Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. („Semperit“), insbesondere für die gegenständliche und die künftig abzuschließenden Liefervereinbarungen. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vom Kunden vorgesehene Abweichungen von diesen AGB sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Semperit wirksam.
Anbote sind längstens vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
Die Zusendung der Semperit-Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge verpflichten Semperit nicht zur Lieferung.
Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit Vertretern von Semperit sind für Semperit erst verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind.
Formen, Fertigungsbehelfe und Einrichtungen sind Eigentum von Semperit, auch dann, wenn vom Kunden ein Formkostenbeitrag geleistet wurde und die Vorschläge und Entwürfe für den herzustellenden Artikel von ihm stammen.
Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen durch Semperit gegeben werden, sind – um allfällige Schäden zu vermeiden - strikt zu befolgen. Vor einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Verwendung oder Behandlung der Produkte wird ausdrücklich gewarnt. Für eine ausreichende Information jedes weiteren Abnehmers oder Benützers ist zu sorgen.
B. Lieferbedingungen
Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Sofern in den jeweils gültigen Preislisten von Semperit keine andere Regelung getroffen ist, gilt ein Mindestbestellwert (d.h. Mindest-Nettofakturen-Endwert)
für Lagerware / Inlandslieferungen: EURO 1.000,--
für Anfertigungsaufträge und Auslandslieferungen EURO 5.000,--
Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms in der letztgültigen Fassung. Semperit liefert, sofern nicht anders vereinbart, EX WORKS. Die zur Bearbeitung, Veredelung oder Reparatur bestimmten Waren sind DDP Semperit- Erzeugungswerk vom Kunden anzuliefern und gehen EXW zurück. Verzögert sich der Versand aus Verschulden des Kunden, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf diesen über. Eine ein- oder mehrmalige Zustellung von Waren von Semperit frei Haus des Kunden gibt keinen Rechtsanspruch auf dauernde Gewährung dieser Vergünstigung.
Die in einschlägigen Normen vorgesehenen Maße und die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.
Teillieferungen sind zulässig.
C. Verpackung
Semperit berechnet:
volle Selbstkosten - keine Zurücknahme bei Paletten, Kisten, Brettern, Verladehölzern, Verschlägen, Stäben, es sei denn, Rücknahme wurde vereinbart. Gitterpaletten sind jedenfalls zurückzugeben.
volle Selbstkosten - keine Zurücknahme bei Dosen, Flaschen;
volle Selbstkosten - 2/3 Rückvergütung bei Holztrommeln und fahrbaren Paletten für Fördergurte;
volle Selbstkosten - keine Zurücknahme bei Spezialkisten.
Vorstehende Vergütungssätze werden nur bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustand an das Lieferwerk gewährt.
D. Lieferfristen
Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikations- und Lieferganges übernommen.
Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei Semperit oder bei Dritten, mit denen Semperit in Geschäftsverbindung steht, z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, oder Ähnliches, entbinden Semperit von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben ihr außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.
E. Eigentumsvorbehalt
Semperit behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, weil das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den gesamten Forderungssaldo von Semperit dient. Wird die im Eigentum von Semperit stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an Semperit ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für Semperit. Der Kunde darf die im Eigentum von Semperit stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon jetzt seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern an Semperit ab und wird den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anbringen. Semperit ist im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
F. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Verkaufspreise von Semperit sowie alle Angebote und Berechnungen als Nettobeträge in Euro.
Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (zB aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist Semperit zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt.
Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostensteigerungen ist Semperit berechtigt, die Verkaufspreise zum Lieferdatum entsprechend anzupassen.
Die Rechnungsbeträge sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und porto- und spesenfrei zahlbar.
Angestellte und Vertreter von Semperit sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine Vollmacht zum Inkasso besitzen. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.
Zahlungen sind durch den Kunden grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das von Semperit bekannt gegebene Konto zu übersenden. Erfüllungsort für den Kunden ist Wien.
Jedwede Zurückbehaltung oder Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Ansprüchen welcher Art auch immer gegen Ansprüche von Semperit ist ausgeschlossen.
Die Annahme von Wechseln an Zahlungs Statt setzt das schriftliche Einverständnis von Semperit voraus.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Semperit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zumindest 12 % p.a. zu verrechnen. Sofern ihr auf Grund gesetzlicher Bestimmungen höhere Zinsen zustehen oder wegen höherer Kreditbeschaffungskosten eine höhere Zinsbelastung entsteht, ist Semperit berechtigt, diese Zinsen zu verrechnen. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung offener Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
G. Gewährleistung
Für allenfalls auftretenden Herstellungs- oder Materialfehler bei Erzeugnissen von Semperit oder Abweichungen von den einschlägigen Normen kommt Semperit nach ihrer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung auf. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sowie Mengenabweichungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich bei Empfang der Ware unmittelbar beim Frachtführer am Versanddokument festgehalten und spätestens nach drei Werktagen bei Semperit geltend gemacht werden.
Lieferungen von Sekunda- bzw. Partieware erfolgen stets unter ausdrücklichem Ausschluss des Reklamationsrechtes wegen optischer Mängel und sonstiger Qualitätsminderungen.
Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so werden Abweichungen vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei erheblichen Abweichungen kann Semperit nach ihrer Wahl entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücksendung beanstandeter Ware ist vor der Absendung das Einverständnis von Semperit einzuholen. Die Rücksendung hat für Semperit spesenfrei zu erfolgen.
Für folgende Artikel bestehen besondere Gewährleistungsbedingungen:
a) Gummifutterungen für Seilbahnrollen
b) Fördergurte
Soweit sie von den allgemeinen Gewährleistungsbedingungen abweichen, treten sie an deren Stelle, im Übrigen ergänzen sie diese.
H. Haftung
Semperit haftet für ihr eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen, für allfällige Aus- und Einbaukosten, für Obhut- und Bearbeitungsschäden an Gegenständen, die sich zur Bearbeitung bei Semperit befinden, sowie für die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobenen Ansprüche wird, soweit gesetzlich zulässig, auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen. Auf Wunsch des Kunden wird Semperit ihn auf seine Rechnung gegen derartige Nachteile versichern.
Semperit haftet gemäß Produkthaftungsgesetz idgF für Personenschäden. Für Sachschäden wird nur gehaftet, wenn sie ein Verbraucher erleidet. Bei Weiterveräußerung von Produkten, die von Semperit bezogen wurden, ist der Abnehmer verpflichtet, diesen Haftungsausschluss für Sachschäden im gewerblichen Bereich auf jeden weiteren Abnehmer zu überbinden.
Sofern die Herstellung oder der Vertrieb von Artikeln nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen oder Anweisungen des Kunden erfolgt und dadurch ein Eingriff in fremde Rechte (insbesondere gewerbliche Schutzrechte von Dritten) erfolgt, hat der Kunde Semperit schad- und klaglos zu halten.
I. Verschiedenes
Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, sind Gewährleistungsansprüche längstens binnen 2 Jahren, Schadenersatzansprüche längstens binnen 3 Jahren ab Lieferung gerichtlich geltend zu machen. Danach geltend gemachte Ansprüche oder über den in diesen AGB festgelegten Umfang hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Semperit sowie alle mit ihr verbundenen Unternehmen sind berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die Semperit gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen Semperit hat (über den Stand derartiger Unternehmensbeteiligungen erhält der Kunde erforderlichenfalls auf Anfrage Auskunft).
Sollte ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages zwischen Semperit und dem Kunden für ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar erklären, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchführung aller übrigen Bestimmungen sowie des nicht betroffenen Rests dieser Bestimmung nicht berührt. An Stelle der unwirksamen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt automatisch eine der betroffenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommende wirksame, gültige und durchführbare Bestimmung als vereinbart.
Wird Semperit nach Vertragsabschluß bekannt, dass die Vermögenslage des Kunden sich ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde, oder dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht sichergestellt ist, kann Semperit Vorauskassa oder Sicherung im Wert der Lieferung verlangen. Erfüllt der Kunde diese Forderung nicht, ist Semperit zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Semperit und dem Kunden resultierenden oder mit ihr im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit Liefervereinbarungen) ist ausschließlich das jeweils sachlich für 1010 Wien, Österreich, zuständige Gericht zuständig. Semperit ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch (i) bei den für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichten oder (ii) bei den für jenen Ort zuständigen Gerichten, an dem sich streitgegenständliche Waren befinden, zu verklagen.
Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, kommt auf das gesamte Geschäftsverhältnis zwischen Semperit und dem Kunden (insbesondere auf Liefervereinbarungen) ausschließlich österreichisches materielles Recht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
Interpretation:
- Sämtliche Bezugnahmen auf „wir“, „uns“, „unser“, etc und / oder „Semperit“ und / oder der „Lieferant“ sind Bezugnahmen auf Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H..
- Willenserklärungen, insbesondere Zustimmungserklärungen, von Semperit erfordern jeweils schriftliche Ausfertigung und Unterfertigung durch die erforderliche Anzahl vertretungsbefugter Personen.